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Geschäftsbedingungen
für Buchungen bei der „Familienerholung Usedom gGmbH“

1) Das Vertragsverhältnis kommt durch die Zahlung der im Bestätigungsschreiben festgelegten Anzahlung innerhalb der dort angegebenen Frist durch den Gast zustande. Entscheidend für das Einhalten der Frist ist das Datum des Zahlungseingangs. Bei kurzfristigen Buchungen bis 2 Wochen vor Anreise ist der Gesamtpreis sofort bei Buchung fällig. Bei Gruppenbuchungen bzw. Tagungen und Veranstaltungen kommt der Vertrag durch Eingang der Bestätigung des Angebotes durch den Veranstalter bzw. Gruppenleiter innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zustande. Die Bestätigung hat in Textform zu erfolgen.

1.1) Bei Buchungen für die Familienerholung Usedom gGmbH sind spätestens am Tag der Anreise, vor Bezug des/der Zimmer die Nachweise im Original vorzulegen, die zur Inanspruchnahme von gemeinnützigen/umsatzsteuerbefreiten Leistungen berechtigen. Bei Nichtvorlage dieser Nachweise erlischt die Buchung automatisch (auflösende Bedingung) ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.
2) Soweit einzelvertraglich nicht in Textform etwas anderes vereinbart wird, ist eine Anzahlung i.H.v. 30 % des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtübernachtungspreises mit Zugang des Bestätigungsschreibens fällig. Der Restbetrag, des sich aus der Buchung ergebenden Zahlungsbetrages ist bis zu dem im Bestätigungsschreiben genannten Termin fällig. Bei kurzfristigen Buchungen, bei denen die Einhaltung der vorstehenden Fristen nicht mehr möglich ist, wird die Zahlung des offenen (Gesamt-)Betrages sofort, spätestens bei Anreise in bar oder EC-Karte fällig. Vor vollständiger Erfüllung der Zahlungspflicht ist die Familienerholung Usedom gGmbH berechtigt, die vereinbarte Leistung zurückzubehalten.
3) Das bestehende Vertragsverhältnis kann von dem Gast durch eine Erklärung in Textform ganz oder teilweise gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung bis zu 6 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn, so ist kein Ausfallgeld, bis zu 2 Wochen vorher 30 % des vereinbarten Übernachtungspreises und bei späteren Kündigungen 70 % des vereinbarten Übernachtungspreises zu zahlen. Bei Nichtanreise ist der Übernachtungspreis in voller Höhe zu zahlen. Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise wird der Zimmerpreis (entsprechend der Buchungsbestätigung) voll berechnet.

4) Die Familienerholung Usedom gGmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise, wenn höhere Gewalt oder andere von der Familienerholung Usedom gGmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen und/oder Zimmer unter irreführenden oder falschen Tatsachen, z.B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist seitens der Familienerholung Usedom gGmbH auch möglich, soweit Umstände vorliegen, die dazu führen, dass die Inanspruchnahme des/der Zimmer(s) den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Familienerholung Usedom gGmbH gefährden könnte(n). In diesem Fall entfällt ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5) Für den Aufenthalt erkennt der Gast die im Casa Familia aushängende Hausordnung mit Bezug des / der Zimmer als verbindlich an. Diese ist unter www.familienerholung-usedom.de/hausordnung einsehbar. Unabhängig von der Hausordnung ist es im gesamten Gebäude und in den Zimmern nicht gestattet zu rauchen. Von dem Rauchverbot ausgenommen sind die Raucherbalkone.
6) Die Familienerholung Usedom gGmbH ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Soweit möglich, werden Zimmer, nach Verfügbarkeit, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.

7) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 10.30 Uhr, kann die Familienerholung Usedom gGmbH bei Räumung des Zimmers am gleichen Tage bis 16.00 Uhr 50%, oder später als 16.00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag als zusätzliches Entgelt verlangen.

8) Durch den Gast oder seine Angehörigen beschädigte oder zerstörte Einrichtungsgegenstände der Zimmer oder der Anlage, müssen vom Gast der Familienerholung Usedom gGmbH unverzüglich, spätestens bei Abreise, gemeldet und der Wiederbeschaffungswert des beschädigten oder zerstörten Einrichtungsgegenstandes spätestens bei Abreise ersetzt werden. Die Familienerholung Usedom gGmbH ist berechtigt dem Gast spätestens bei Abreise einen geschätzten Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen, der unmittelbar bei Abreise zu zahlen ist. Auf Verlangen des Gastes ist die Familienerholung Usedom gGmbH verpflichtet (nach Zahlung des geschätzten Betrages) einen Nachweis über die Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu erbringen.

9) Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des für den Sitz der Familienerholung Usedom gGmbH zuständigen Gericht vereinbart (Amtsgericht Greifswald).

10) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Diese Online-Ausgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient nur Ihrer Information. Gültig ist ausschließlich die gedruckte Form der AGB, die sie mit ihren Buchungsunterlagen erhalten. Änderungen vorbehalten.

Stand: März 2018

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