Urlaubszuschüsse
Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Die neue Richtlinie zur Förderung von Familienerholung ist noch nicht veröffentlicht.
Die alte Richtlinie mit Individualzuschuss wurde bereits aufgehoben. Neu erfolgt die Förderung als Festbetragsförderung. Zuwendungsempfänger sind freie Träger der Jugendhilfe aus Mecklenburg-Vorpommern. Pauschal ist eine Förderung pro Übernachtung und Familienmitglied in Höhe von 30,00 € vorgesehen.
Die zu fördernden Familien müssen bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen.
http://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ (Auswahlpunkt "Förderung von Familienerholung")
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Susanne Witt
Telefon: 0395-380 59622
Fax: 0395-380 59732
E-Mail: susanne.witt@lagus.mv-regierung.de
Detaillierte Informationen unter www.regierung-mv.de (Ministerium für Gesundheit und Soziales, Thema „Familie und Jugend").
Stand: 05/2017 | Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung