Niedersachsen

Urlaubszuschüsse

Allgemeine Voraussetzungen

Das Land Niedersachsen fördert Erholungsurlaube für Familien mit mindestens einem teilnehmenden Kind. Ziel ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Landesleistung ist deshalb vom Familieneinkommen abhängig.
Förderungsfähig sind Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen, oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in der Bundesrepublik Deutschland..

Einkommensgrenzen

Förderberechtigt sind Familien, die
1) zum Zeitpunkt der Antragstellung
1.1) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II),
1.2) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes (SGB XII), oder
1.3) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen, oder
1.4) Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG), erhalten
oder
2) deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Das Familieneinkommen errechnet sich aus der Summe der positiven Einkünfte (Bruttoarbeitseinkommen reduziert um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag - 1.000 EUR p.a. / 83,33 EUR p. Monat -; Gewinn aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft; Einkünfte aus Kapitalvermögen reduziert um den Sparerfreibetrag - 801,00 EUR / Sparer -, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) des vorvergangenen Jahres abzüglich pauschal 27 % für Steuer und Sozialabgaben (bei Einelternfamilien: 32 %), beziehungsweise 22 % bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern (bei Einelternfamilien: 27 %). Bestandteil des Familiennettoeinkommens sind auch etwaige Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Bundeselterngeld).
Sofern das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Familie der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 % geringer ist als das erzielte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres, wird das Familieneinkommen dieses Zeitraumes für die Berechnung herangezogen.
Bei der Berechnung des Familieneinkommens werden das Kindergeld, der Kindergeldzuschlag sowie Wohngeldleistungen nicht berücksichtigt.
Zu berücksichtigen ist das Einkommen der berechtigten Person und ihres Ehegatten oder Lebenspartners, soweit sie nicht dauernd getrennt leben.
Die Einkommensgrenze berechnet sich aus dem Zweifachen der Regelbedarfsstufen der Familienangehörigen nach der Anlage zu § 28 SGB XII. Für Kinder wird die Regelbedarfsstufe 3 zugrunde gelegt; bei Einelternfamilien tritt an die Stelle des Zweifachen das Dreifache der Regelbedarfsstufe 1.
Einen Berechnungsbogen für die Ermittlung des maßgebenden Familieneinkommens und der Einkommensgrenze ist zum Download auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bereitgestellt.

Geförderte Urlaubsdauer
Mindestens 7 - 14 zusammenhängende Übernachtungen.

Zuschussleistungen
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag bis zu
10,00 EUR für jedes Elternteil und
15,00 EUR für jedes Kind.
Für Familienangehörige mit Behinderung werden über die allgemeinen Fördersätze hinaus zusätzlich bis zu 10,00 EUR je Übernachtungstag gewährt.
Einelternfamilien erhalten neben den allgemeinen Fördersätzen zusätzlich bis zu 5,00 EUR je Übernachtungstag und Person.
In begründeten Fällen ist eine Einbeziehung der Großeltern in die Förderung möglich.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Ein Antrag auf Teilnahme an der Familienerholung kann formlos bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege gestellt werden. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Es ist zu empfehlen, sich möglichst frühzeitig an die Verbände zu wenden.
Auskünfte über Familienerholung erteilen:

Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen
Ebhardtstraße 3A, 30159 Hannover
Tel.: 0511/3604-110, Fax 0511/3604-130
E-Mail: geschaeftsstelle@agf-niedersachsen.de
Internet: www.agf-nds.de

und die angeschlossenen Mitgliedsverbände:

Deutscher Familienverband Niedersachsen e.V.
Friedrichswall 17, 30159 Hannover
Tel.: 0511/551500, Fax: 0511/3530264
E-Mail: dfv-niedersachsen@t-online.de
Internet: www.deutscher-familienverband.de

eaf - evangelische arbeitsgemeinschaft familie in Niedersachsen
Ebhardtstraße 3A, 30159 Hannover
Tel.: 0511/3604-235, Fax: 0511-3604 44235
E-Mail: eva-maria.zabbee@diakonie-nds.de
Internet: www.eaf-bund.de

Familienbund der Katholiken, Landesverband Niedersachsen e.V.
Kolpingstraße 14, 49377 Vechta
Tel.: 04441/872-203, Fax: 04441/872-452
E-Mail: info@familienbund-niedersachsen.de
Internet: www.familienbund-niedersachsen.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Arndtstraße 29, 49080 Osnabrück
Tel.: 0541/25584, Fax: 0541/2023885
E-Mail: info@vamv-niedersachsen.de
Internet: www.vamv-niedersachsen.de

Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
Ebhardtstraße 2, 30159 Hannover
Tel.: 0511/852099, Fax: 0511/2834774
E-Mail: info@lag-fw-nds.de
Internet: www.lag-fw-nds.de

und die angeschlossenen Mitgliedsverbände:

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Hannover e.V.
Körtingsdorfer Weg 8, 30455 Hannover
Tel.: 0511/4952-0, Fax: 0511 4952-200
E-Mail info@awo-bvh.de
Internet: www.awo-bv-hannover.de

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e.V.
Peterskamp 21, 38108 Braunschweig
Tel.: 0531/3908-0, Fax: 0531/39 08-108
E-Mail: info@awo-bs.de
Internet: www.awo-bs.de

Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Weser-Ems e.V.
Klingenbergstr. 73, 26133 Oldenburg
Tel.: 0441/4801-0, Fax: 04 41/4801-103
E-Mail: info@awo-ol.de
Internet: www.awo-ol.de

Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V.
Moritzberger Weg 1, 31139 Hildesheim
Tel.: 05121/938-0, Fax: 05121/938-119
E-Mail: dicv@caritas-dicvhildesheim.de
Internet: www.caritas-dicvhildesheim.de

Landescaritasverband für Oldenburg e. V.
Neuer Markt 30, 49377 Vechta
Tel.: 04441/8707-0, Fax 04441/8707-610
E-Mail: info@lcv-oldenburg.de
Internet: www.lcv-oldenburg.de

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e. V.
Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück
Tel.: 0541/34978-0
E-Mail: dicv-os@caritas-os.de
Internet: www.caritas-os.de

Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e. V.
Ebhardtstr. 3 A, 30159 Hannover
Telefon: 0511/3604-0, Fax: 0511 / 3604-108
Mail: geschaeftsstelle@diakonie-nds.de
Internet: www.diakonie-in-niedersachsen.de

Diakonisches Werk der Ev.-ref. Kirche
Saarstraße 6, 26789 Leer
Tel.: 0491/9198-0, Fax: 0491/9198-251
E-Mail: info@reformiert.de
Internet: www.reformiert.de

Diakonisches Werk der Ev.-luth. Kirche in Oldenburg e. V.
Kastanienallee 9-11, 26121 Oldenburg
Telefon 0441/21001-0, Fax 0441/21001-99
E-Mail: lv@diakonie-ol.de
Internet: www.dw-ol.de

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Gandhistr. 5 A, 30559 Hannover
Tel.: 0511/5248 60, Fax: 0511 52486-333
E-Mail: landesverband@paritaetischer.de
Internet: www.paritaetischer.de

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Niedersachsen e.V.
Erwinstraße 7, 30175 Hannover
Tel.: 0511/28000-0, Fax: 0511/28000-177
E-Mail: info@drklvnds.de
Internet: www.drklvnds.de

Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Oldenburg e.V.
Maria-von-Jever-Straße 2, 26125 Oldenburg
Tel.: 0441 92179-0, Fax: 0441 92179-79
E-Mail: zentrale@lv-oldenburg.drk.de
Internet: www.lv-oldenburg.drk.de

Landesverband der Jüdischen Gemeinde von Niedersachsen
Haeckelstr. 10, 30173 Hannover

3) Ferner erteilt Auskunft über Familienerholung:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1, 31134 Hildesheim
Tel.: 05121/304-0 oder -201
Fax: 05121/304-
E-Mail: Veronika.Heineke@ls.niedersachsen.de
Internet: www.soziales.niedersachsen.de

weiterführende Informationen
http://www.ms.niedersachsen.de/themen/familie/hilfen_familien/familienerholung/familienerholung-14229.html
Stand: 05/2017 | Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung